Neben der Kostenübernahme durch eine private Versicherung sowie durch die Beihilfe kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Ausführliche Informationen hierzu können Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) finden.
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf